Geld- oder Sachspende?

Zuletzt aktualisiert am 28. August 2026

Nicht dasselbe Blatt mit anderer Überschrift

Ausgestellte Zuwendungsbestätigungen

Beim Anlegen wählt ihr zwischen Geld- und Sachzuwendung. Die Sachspende blendet die Felder ein, die das amtliche Muster zusätzlich verlangt.

Für Zuwendungsbestätigungen gibt es zwei amtliche Muster. Welches ihr braucht, hängt davon ab, was gespendet wurde.

Geldzuwendung — jemand überweist Geld oder gibt es bar. Das häufigere.

Sachzuwendung — jemand gibt zehn Trikots, einen Rasenmäher, Getränke fürs Turnier.

Was die Sachspende zusätzlich braucht

Das Muster für Sachzuwendungen verlangt drei Angaben, die auf der Geldfassung nicht vorkommen:

Genaue Bezeichnung der Sache — mit Alter, Zustand, ursprünglichem Kaufpreis. „10 Trikots, neuwertig, Kaufpreis 45 € je Stück" ist eine Bezeichnung; „Sportbekleidung" ist keine.

Herkunft — stammt die Sache aus dem Privatvermögen oder aus einem Betriebsvermögen? Beim Betriebsvermögen wird sie nach dem Entnahmewert bewertet, und die darauf entfallende Umsatzsteuer zählt mit. Wenn der Spender trotz Nachfrage nichts sagt, gibt es dafür einen dritten Satz im Muster.

Unterlagen zur Wertermittlung — woraus ergibt sich der Wert? Eine Rechnung, ein Gutachten, ein Kaufbeleg.

Der Verzicht auf Aufwendungsersatz — die Aufwandsspende — kommt dagegen nur bei Geldzuwendungen vor.

Warum das ernst ist

Für eine unrichtige Zuwendungsbestätigung haftet der Aussteller, also euer Verein, für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG). Ein Sachspender, der ein Formular „über Geldzuwendungen" bekommt, hält ein unrichtiges Dokument in der Hand.

In der Buchhaltung

Beide Arten erzeugen einen Beleg, aber auf verschiedenen Konten — Geldzuwendungen und Sachzuwendungen werden getrennt geführt. Eine Sachspende führt zu keiner Geldbewegung; sie erscheint deshalb in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht als Einnahme, ist aber über ihr Konto auswertbar.

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