Die vier Sphären — und die 45.000-Euro-Grenze
Zuletzt aktualisiert am 28. August 2026
Vier Töpfe
Die Auswertung zeigt Einnahmen und Ausgaben je Sphäre — hier seht ihr, wie nah der wirtschaftliche Betrieb an der 45.000-Euro-Grenze ist.
Das Steuerrecht teilt alles, was ein gemeinnütziger Verein einnimmt, in vier Bereiche. Sie heißen Sphären, und sie werden unterschiedlich besteuert.
Ideeller Bereich — Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse. Der Kern des Vereins. Steuerfrei.
Vermögensverwaltung — Zinsen, Mieten, Verpachtung. Zum Beispiel, wenn ihr euer Vereinsheim dauerhaft an einen Wirt verpachtet. Steuerfrei.
Zweckbetrieb — was ihr tut, um euren Satzungszweck zu erfüllen: Sportbetrieb, Kursgebühren, Eintritt bei Sportveranstaltungen. Steuerbegünstigt.
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb — alles, womit ihr am Markt auftretet wie ein Unternehmen: Bewirtung beim Sommerfest, Bandenwerbung, Sponsoring, Verkaufsstand. Hier wird es steuerlich ernst.
Die Zahl, auf die es ankommt
Übersteigen die Bruttoeinnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Jahr 45.000 Euro, wird dieser Bereich körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig (§ 64 Abs. 3 AO).
Wichtig: Es zählen die Einnahmen, nicht der Gewinn. Ein Sommerfest, das 50.000 Euro umsetzt und 48.000 Euro kostet, reißt die Grenze — obwohl kaum etwas hängen bleibt.
Deshalb ist es keine Formalie, jede Einnahme dem richtigen Topf zuzuordnen.
Woher VereinsPilot die Sphäre nimmt
Vom Konto. Jedes Konto im Kontenrahmen trägt seine Sphäre; wählt ihr beim Beleg das Konto „Erlöse Vereinsgaststätte", landet der Betrag im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Ihr müsst die Sphäre also nicht bei jedem Beleg neu bestimmen — ihr müsst das Konto richtig wählen.
Beim Zuordnen eines Bankumsatzes ohne Beleg lässt sich die Sphäre von Hand setzen.
Wo ihr das Ergebnis seht
Auswertungen → Finanzen. Dort stehen Einnahmen und Ausgaben je Sphäre. Das ist die Aufstellung, die eure Kassenprüfer und im Ernstfall das Finanzamt sehen wollen.
War diese Info hilfreich?